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Ein Bundesberufungsgericht entschied am Mittwoch, dass der Name von Präsident Trump nicht auf die Fassade des The John F. Kennedy Center for the Performing Arts zurückkehren darf, und entschied, dass er niedrig bleiben muss, während die Institution gegen einen Befehl eines niedrigeren Gerichts zur Entfernung Berufung einlegt. Die Entscheidung wurde zunächst von der New York Times berichtet.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, ob ein Gremium von Trumps Verbündeten die Befugnis hatte, das Wahrzeichen in „Trump Kennedy Center“ umzubenennen - eine Änderung, bei der sein Name etwa sechs Monate lang in Marmor angebracht war. Im Mai stellte ein Bezirksrichter fest, dass der Schritt rechtswidrig war und entschied, dass nur der Kongress eine Institution, die als lebendiges Denkmal für Präsident John F. Kennedy gilt, umbenennen kann. Das Zentrum entfernte die Beschriftung, nachdem ein früherer Versuch, den Befehl auszusetzen, gescheitert war, und verhüllte die Arbeiten mit Gerüsten und Planen.
Am Mittwoch weigerte sich das Gremium aus drei Richtern erneut, den Befehl auszusetzen, und schrieb, dass das Zentrum keinen konkreten Nachweis erbracht habe, dass die Entfernung finanzielle Schäden verursachen würde, und dass bereits entstandene Kosten für die Abnahme der Buchstaben nicht zurückgefordert werden könnten. Das Zentrum hatte argumentiert, dass der Name Trump für seine Finanzen von entscheidender Bedeutung sei, und verwies auf Spender, die nur mit „Trump“ am Gebäude spenden würden.
Der Streit geht auf eine Klage von Rep. Joyce Beatty, einer Demokratin aus Ohio und Vorstandsmitglied, die sich gegen die Übernahme der Regierung stellt, zurück. Der gleiche Richter blockierte auch einen Plan von Trump, das Zentrum für zwei Jahre für eine Renovierung im Wert von 257 Millionen Dollar zu schließen, und der Vorstand wird voraussichtlich Mitte Juli seine Optionen abwägen. Fürs Erste gibt das Zentrum an, dass es geöffnet bleibt, obwohl der Veranstaltungskalender spärlich ist.