Verfügbare Sprachen
Die britische Regierung hat einen vorübergehenden reduzierten Mehrwertsteuersatz für Kindertickets für Theater, Konzerte, Shows und Ausstellungen angekündigt, als Teil eines umfassenderen Pakets, das darauf abzielt, die Kosten für Familien während der Schulferien im Sommer zu senken.
In einer Ministererklärung, die der Finanzminister am 21. Mai 2026 hielt, bestätigte die Regierung, dass der anzuwendende Mehrwertsteuersatz auf berechtigte Leistungen von den regulären 20 % auf 5 % gesenkt wird. Der reduzierte Satz gilt vom 25. Juni 2026 bis zum 1. September 2026 einschließlich und wird durch ein Gesetzesinstrument eingeführt.
Für die Theaterbranche umfasst die Erleichterung die Eintrittskarten für Kinder zu theaterlichen Aufführungen, Shows, Konzerten, Kinovorführungen und Ausstellungen. Laut den von HM Revenue and Customs veröffentlichten Richtlinien ist ein berechtigtes Kinderticket eines, das „ausschließlich als Eintrittsrecht für ein Kind angeboten wird“, basierend darauf, wie es vermarktet, bepreist und vom Anbieter präsentiert wird.
Auch Familienticket-Pakete profitieren von dem reduzierten Satz. Wenn ein Ticket als Familieneintritt verkauft wird, das mindestens ein Kind umfasst, qualifiziert sich das gesamte Paket, einschließlich aller darin gebündelten Erwachseneneintrittskarten, für den Satz von 5 %. Ein Familienticket, das als einzelnes Paket für zwei Erwachsene und zwei Kinder angeboten wird, wäre beispielsweise vollumfänglich berechtigt.
Separat verkaufte Erwachsenentickets unterliegen weiterhin dem regulären Mehrwertsteuersatz von 20 %. Gruppen- oder Mehrpersonentickets, die nicht speziell als Familieneintritt vermarktet werden, fallen ebenfalls nicht unter den Anwendungsbereich der Erleichterung.
Der reduzierte Satz gilt nicht für Waren oder Dienstleistungen, die an Veranstaltungsorten separat verkauft werden, wie Imbissstände, Programme oder Merchandise, die weiterhin zu ihren normalen Sätzen besteuert werden. Eintrittskarten, die bereits unter der bestehenden kulturellen Ausnahme von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, wie sie von berechtigten Wohltätigkeitsorganisationen bereitgestellt werden, sind von der Änderung nicht betroffen.
Für im Voraus gekaufte Tickets gilt der reduzierte Satz für Eintritte an Daten zwischen dem 25. Juni und dem 1. September 2026. Tickets, die während des Erleichterungszeitraums für Aufführungen am oder nach dem 2. September 2026 gekauft werden, unterliegen weiterhin dem regulären Satz. Wo Kunden im Voraus zum höheren Satz für Aufführungen, die nun von der Erleichterung abgedeckt werden, bezahlt haben, hat die Regierung angedeutet, dass Rückerstattungen für die Differenz in der Mehrwertsteuer zu erwarten sind.
Die Maßnahme ist ein Element einer breiteren vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung, die auch Kindergerichte in Restaurants und den Eintritt in eine Reihe von Familienattraktionen umfasst, darunter Museen, Zoos, Freizeitparks und Spielzentren.